Was ist ein Selbstverlag?

Vorhin erstaunte mich jemand bei Twitter mit der Bemerkung, ich sei wohl auch ein Selbstverlag. Nein, bin ich nicht, ich bin Buchautorin, nicht mehr und nicht weniger (neben ein paar anderen Berufen). Weil der Begriff sogar innerhalb der Buchbranche verwechselt wird, sollte man ihn einmal genau erklären.

Was ist ein Verlag?

Was ein Verlag ist, wissen die meisten von uns - bei Wikipedia kann man das auch nachlesen: Ein Verlag ist ein Medienunternehmen, das Werke der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft vervielfältigt und verbreitet. Es handelt sich also um ein Unternehmen, das man gründen muss - in Deutschland ist das vordergründig einfach und preiswert, denn es genügt ein Gewerbeschein. Doch wie bei jedem Gewerbe und jedem Unternehmen hängt an einer solchen Aktion ein ganzer Rattenschwanz von Rechten und Pflichten. Verlage haben mit dem Verlagsgesetz und dem Verlagsrecht zu tun, mit steuerlichen Folgen, mit Verwertunggesellschaften und speziellen Branchenabgaben. Wie jedes Unternehmen sollte auch dieses Gewerbe so geführt werden, dass es nach einer gewissen Anlaufzeit wirtschaftlich läuft. Verleger müssen sich - da meist nicht für alle Aufgaben gleichermaßen qualifiziert, Partner und Mitarbeiter suchen.
In der Regel ist ein Verlag darauf bedacht, mit unterschiedlichen Autoren zusammenzuarbeiten.

Es ist äußerst verführerisch, mit einem kleinen Wisch von Formular zum Verleger oder zur Verlegerin zu avancieren. Im Prinzip kann Erna Schreibschön einen Verlag nur deshalb gründen, weil sie glaubt, die Tagebücher ihrer gesamten Familie würden die Welt erfreuen. Ob sie damit auf die Nase fällt und all die Bürokratie, den Vertrieb und die Verlagsaufgaben wirklich managen kann? Erna Schreibschön denkt praktisch. Sie will ganz klein anfangen.

Was ist ein Selbstverlag?

Erna gründet also einen Verlag, in dem sie zunächst nur ihr eigenes Tagebuch veröffentlicht. Sie will erst einmal austesten, ob ihre Freundin wirklich schöne Cover häkelt und Oma Ernestine sich als Lektorin macht. Vielleicht, wenn sich das Tagebuch verkauft, verlegt sie einen selbstgeschriebenen Gartenratgeber und ein Verzeichnis ihrer Hausrezepte. Erna Schreibschön verlegt ausschließlich sich selbst. Sie ist Inhaberin ihres Verlags und gleichzeitig dessen einzige Autorin. Das nennt man einen Selbstverlag - der sich rein rechtlich und in Sachen Finanzen von einem Verlag nicht unterscheidet. So ein Selbstverlag kann übrigens beachtlich wachsen - tonnenweise Infos darüber gibt es bei Selbstverleger Richard K. Breuer.

Was sind Indie-Autoren?

Was aber ist mit den Autoren, die wie Erna ihren eigenen Kopf durchsetzen und ihre Bücher im PoD-Verfahren herstellen (nicht verwechseln: Print on Demand ist ein Druckverfahren, BoD ist nur eine Firma von vielen, die dieses Verfahren anbieten) oder als E-Book für den Kindle eingeben? Sind diese Autoren Selbstverleger?

Hier gilt ein eindeutiges Nein, das weitreichende Konsequenzen hat. Die fangen beim möglichen Umgang mit der Mehrwertsteuer und den Preisen für Fotorechte bei Agenturen an, gehen bei der Künstlersozialkasse weiter und definieren das Statut bei den Verwertungsgesellschaften. Außerdem kann das Künstlerdasein eines Autors in manchen Ländern massiv mit einer Eigenschaft als Gewerbetreibender kollidieren. Man sollte sich also sehr genau über die Konsequenzen informieren, wenn man vom Autor zum Verleger avancieren will!

Autoren, die ihre Bücher im PoD-Verfahren oder direkt als E-Books bei unterschiedlichen Anbietern herstellen lassen, bleiben Autoren und unterzeichnen deshalb auch einen Autorenvertrag. Als Verlag fungiert immer der jeweilige Anbieter, also im Falle von BoD z.B. BoD Norderstedt, oder bei Kindle-Books Amazon. Die Autorenverträge sollten sich ganz genauso wie bei herkömmlichen Verlagen mindestens am Normvertrag des VS orientieren. Ganz so frei ist das Autorendasein in dieser Sparte übrigens nicht - das Kleingedruckte will genau studiert werden. So lassen sich einige Plattformen z.B. automatisch gewisse Nutzungsrechte übertragen, ohne dass eine Widerspruchsmöglichkeit besteht. Und BoD verlangt sogar eine hohe Ablösesumme, falls ein Autor vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen will - etwa wenn er einen "echten" Verlag gefunden hat.

Am besten gefällt mir die amerikanische Bezeichnung Indie-Autoren. Sie zeigt, dass der Autor unabhängig von herkömmlichen Verlagen ist - denn sein Verlag ist nur ein besserer Hersteller, der seine Angebote nach den Wünschen des Autors richtet. Sie zeigt aber gleichzeitig, dass dieser Mensch alle Rechten und Pflichten eines Autors zu erfüllen hat. Ob dieser Autor dann auch seine Cover hobbymäßig selbst gestaltet, seine Werbung macht oder ein Lektorat zukauft, ändert an seinem Statut als Autor nichts.

Ich darf hier weder Rechtsberatung machen noch kenne ich mich in Deutschland aus - ich habe hier lediglich Definitionen aus Wikipedia und anderen Nachschlageseiten illustriert. Doch kann ich nur jedem raten, sich genau mit der Materie zu beschäftigen, denn der scheinbar winzig kleine Schritt mit dem Gewerbeschein kann weitreichende Folgen haben. Man gründet nicht mal schnell ein Unternehmen - auch wenn es "nur" ein "einfaches" Gewerbe ist. Man muss es auch nicht, wenn man nur das eigene Buch unter die Leute bringen will - das geht als Indie-Autor problemlos.
Kurzum: Indie-Autoren sind keine Selbstverleger. Und so mancher Indie-Autor ist auch nicht wirklich Indie, weil er nebenher für ganz normale Verlage schreibt.

update:
Nach einem neuerlichen Blick in Wikipedia verstehe ich, woher das Kuddelmuddel und die Diskussionen kommen, ob denn nun ein Self Publisher Verleger im deutschen Wortsinn sei oder nicht. Zu lesen bei Wikipedia:
"Zu unterscheiden ist zwischen einem Selbst- oder Eigenverlag, der formal überhaupt nicht als Verlag zählt und seine meist eigenen Werke daher ohne ISBN vertreibt, und speziellen Verlagen mit zugeteilter ISBN-Verlagsnummer, die als formelle gelistete Verlage ausschließlich eigene Produkte auf eigene Kosten publizieren."
Um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen: Die ISBN-Vergabestelle unterscheidet bei ISBN-Käufern ebenfalls zwischen Verlagen und Autoren ohne Verlag. Ich gebe deshalb den eindringlichen Rat, je nach Sprachgebrauch und Problem doch den Anwalt zu befragen, da die Angelegenheit auch je nach Sprachgebrauch, Behörde und Land recht diskutabel ist.

3 Kommentare:

  1. Ich widerspreche Dir höchst ungern, aber folgende Aussage ist falsch: "Autoren, die ihre Bücher im PoD-Verfahren oder direkt als E-Books bei unterschiedlichen Anbietern herstellen lassen, bleiben Autoren und unterzeichnen deshalb auch einen Autorenvertrag. Als Verlag fungiert immer der jeweilige Anbieter, also im Falle von BoD z.B. BoD Norderstedt, oder bei Kindle-Books Amazon".

    Richtig ist, dass sowohl Amazon wie auch BoD für Selbstverleger lediglich Vertriebe sind und keinerlei Verlagsverträge (das sind vermutlich jene Verträge, die du "Autorenverträge" nennst) anbieten. Wer beispielsweise mit Amazon einen Vertrag schließt, um seine Bücher via KDP zu laden und anzubieten, der ist mit allen Rechten und Pflichten im Außenverhältnis Verleger.

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  2. Über Amazon kann man sicherlich je nach Länderrecht sehr streiten, da gibt es auch im Internet äußerst widersprüchliche Aussagen.

    Was PoD angeht, widerspreche ich allerdings deinem Widerspruch. Mir liegen Verträge unterschiedlicher Anbieter vor für Autoren (nicht für Verlage), die ganz eindeutig betitelt sind mit "Autorenverträge" und bei denen die Vertragspartner Autor (der Indie-Autor) und Verlag (der Anbieter) heißen. Im Falle meines Anbieters handelt es sich sogar um einen Vertrag, der sich am Normvertrag des VS orientiert. Und nein, diese Verlage (auch im Impressum der Bücher und bei den Händlern) sind kein reiner Vertrieb.

    Streiten kann man sich darüber, ob ein Dienstleisterverlag ein "echter" Verlag ist, aber das ist wieder eine andere Diskussion, die du sicher kennst: http://www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com

    Anders ist das, wenn man als Verlag einen Vertrag mit PoD-Anbietern schließt - das sind nicht die gleichen Verträge.

    Wer's genau wissen will, dem empfehle ich die Befragung eines Anwalts, denn Laien dürfen keine Rechtsberatung erteilen, deshalb berufe ich mich auch eindeutig auf Wikipedia & Co...

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  3. Zur wahrhaft babylonischen Sprachverwirrung ein update.

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